Projektanmeldeformular

Abgabe bis zum 15. November des Vorjahres. Anmeldung im laufenden Jahr nur bedingt möglich.
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Zur Beachtung!Die LAG hat ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbeondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren. In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veransaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden oder andere Belege dafür aus.
Gefördert werden können nur Veranstalltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese können bei der LAG angefordert werden.