Voraussetzungen für die Durchführung von Projekten

Dies sind die Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten für Projekte, die in Zusammenarbeit mit der LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. durchgeführt werden. Die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. ist grundsätzlich Veranstalter der Projekte/Workshops/Seminare usw. Dies muss in allen Ankündigungen, Werbemittel und Dokumentation deutlich im Zusammenhang mit unserem Logo vermerkt werden.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Projekt durchgeführt werden kann:

  • Die Veranstaltung findet in der Freizeit (nach der Schule, am Wochenende oder in den Ferien) der Jugendlichen statt.
  • Der Besuch ist freiwillig.
  • Das Projekt wird öffentlich ausgeschrieben.
  • Es handelt sich um ein kulturelles Projekt, die Methoden sind aus künstlerischen Bereichen
  • Mindestens sieben Teilnehmer/-innen profitieren von der Veranstaltung.
  • Die Dauer beträgt pro Termin mindestens 1,5 Stunden. Falls die Dauer mehr als 5 Stunden beträgt, müssen Pausenzeiten von 30 Min. mit berücksichtigt werden.
  • Das Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche von 6–21 Jahren oder an in der Jugendarbeit tätige Multiplikatoren/Multiplikatorinnen.

 

Formale Kriterien:

  • Unterschriebene Teilnehmerlisten.
  • Zeitnahe (14 Tage nach Projektende, spätester Termin im Jahr 15. Dez.) Vorlage der Honorar- und Sachkosten aller Beteiligten mit Originalbelegen! (siehe Auszug aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Nr. 6.7).
  • Inhaltliche Projektbeschreibung mit Zeitangaben und möglichst Dokumentationsmaterial.
  • Öffentliche Ausschreibung, aus der deutlich hervorgeht, dass die LAG Veranstalter des Projektes ist.
  • Ausgefüllte Fragebogen der Teilnehmer/-innen (siehe Auszug aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Nr. 7.9).
  • Falls das Projekt auf Grund von veränderten Bedingungen vor Ort nicht stattfinden kann, muss dies aus Gründen der Verpflichtungen gegenüber Dritten der LAG unbedingt sofort mitgeteilt werden.

 

Die LAG hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern“. Um möglichst viele Kindern und Jugendlichen daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren. In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendungen des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen gerne Spenden- oder andere Belege dafür aus.

 

Falls der Kooperationspartner in Vorleistung geht, hier ein wichtiger Hinweis aus

den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Nr. 6.7 Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Beim einfachen Verwendungsnachweis ist die Übereinstimmung der Einnahmen und Ausgaben mit den Büchern und Belegen zu bestätigen.

Nr. 7.9 Die Zuwendung erfolgt mit der Maßnahme der Beteiligung am Wirksamkeitsdialog.

(Entsprechende Auswertungsunterlagen liegen bei oder stellt Ihnen die Geschäftsstelle der LAG zur Verfügung.)

Wichtig: Die Zusagen für Veranstaltungen / Seminaren stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Zuwendung der Fördermittel durch den Landschaftsverband Westfalen- Lippe und der verfügbaren Geldmittel der LAG.

 Hier können Sie ihr Projekt online anmelden